Am 23.7.2013 trat die Neufassung der Biostoffverordnung in Kraft. Sie regelt den Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, kurz „Biostoffe“ genannt. Aber auch der Schutz vor sensibilisierenden, toxischen oder anderen die Gesundheit schädigenden Wirkungen der Biostoffe ist Ziel der Verordnung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2013.09.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-09-04 |
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