Seit 2011 regelt das novellierte Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) die Bereitstellung, Ausstellung und erstmalige Verwendung von Produkten auf dem Binnenmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Im harmonisierten Bereich wurden elf der New-Approach-Richtlinien gemäß § 8 ProdSG durch Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSV) in nationales Recht umgesetzt. Dazu gehörten bisher auch die Produktgruppen persönliche Schutzausrüstungen und Gasgeräte. Diese zwei Rechtsbereiche werden nun durch die EU-Verordnungen zu Gas geräten und persönlichen Schutzausrüstungen in allen Mitgliedstaaten der EU direkt und unmittelbar geregelt. Die am 25. April 2019 veröffentlichten Durchführungsgesetze (BGBl. I 2019, 473) sollen im Folgenden vorgestellt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2019.12.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-11-29 |
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