Dass Spann- bzw. Zurrgurte zur Ladungssicherung dienen, ist allgemein bekannt. Dass aber dieses Ladungssicherungsmittel gerade im Bereich der gewerblichen Güterbeförderung zugleich als Arbeitsmittel anzusehen ist, wird dem einen oder anderem Arbeitgeber vielleicht erst auf den zweiten Blick deutlich; auch die daraus entstehenden Maßnahmen, um den Vorschriften des Arbeitsschutzes im Betrieb Rechnung zu tragen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.12.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-11-28 |
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