Am 1. Juni 2007 wurde die REACH-Verordnung verbindliche Rechtsgrundlage für das Inverkehrbringen von Chemikalien in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Seit diesem Zeitpunkt werden die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt nicht mehr durch die Gefahrstoffverordnung, sondern durch die REACH-Verordnung festgelegt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.11.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-02 |
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