Armin K. arbeitete an einer Entschwartungsmaschine. An dieser Maschine zieht eine Zahnwalze Fleischteile gegen einen Messerbalken und trennt so – schnell, effektiv und sauber – die äußere Haut (Schwarte) vom Fleischteil ab. Die Zuführung des „Werkstückes“ erfolgte manuell. K. war überrascht, dass er plötzlich und ohne Vorwarnung mit der, durch einen Metallringgeflechthandschuh vermeintlich gut geschützten Hand, in den Spalt zwischen rotierender Zahnwalze und feststehendem Messerbalken eingezogen wurde. Er spürte den Zug, den Schmerz und hörte das knirschende Geräusch brechender Metallringe. Die anschließende Unfallauswertung ergab, dass er gleich in mehrfacher Hinsicht gegen Vorschriften verstoßen hatte, wohl auch im guten Glauben, dass eine PSA die gegen Stiche schützt, einen Schnitt ja wohl erst recht aushalten müsse.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2009.10.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-10-26 |
Seiten 460 - 461
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