Durch das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) wird das alte Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) abgelöst und das Produktsicherheitsrecht in Deutschland an die Änderungen der letzten Jahre auf europäischer Ebene angepasst. Das ProdSG ist seit dem 01. Dezember 2011 in Kraft. Die mit der Gesetzesnovelle verbunden Neuerungen betreffen vor allem folgende Aspekte:
– Das „Bereitstellen von Produkten auf dem Markt“ wird als zentraler Begriff eingeführt, das „Inverkehrbringen“ erhält eine neue Bedeutung.
– Der Begriff „Produkt“ wird neu definiert, Verbraucherprodukte bilden darin eine besondere Gruppe, der Begriff „Technische Arbeitsmittel“ entfällt.
– Das ProdSG ist ein Auffanggesetz mit Regelungen für Rechtsbereiche, in denen entsprechende Festlegungen fehlen.
– Die Anforderungen an das Bereitstellen von gebrauchten Produkten auf dem Markt wurden einfacher formuliert. Auch gebrauchte Produkte müssen sicher sein.
– Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden erhalten stärkere Befugnisse insbesondere bei Produktrückrufen und deren Veröffentlichung sowie zur Information über gefährliche Produkte.
– Das GS-Zeichen wird durch detailliert ausgeführte Bestimmungen gestärkt und dabei deutlich gegen die CE-Kennzeichnung abgegrenzt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2012.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-03-05 |
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