Das Potenzial von digitalen Assistenzsystemen kann zukünftig für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen deutlich besser genutzt werden. Bei neu- und weiterentwickelten Assistenzsystemen, wie Exoskeletten, sind zunächst für eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes die allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen einzuhalten. Ergänzend können die individuellen rehabilitations- und teilhaberechtlichen Ansprüche (SGB IX) der Menschen mit Behinderungen den betrieblichen Einsatz von diesen Systemen deutlich fördern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2020.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-09-29 |
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