Vor dem Hintergrund der vom Arbeitsschutzgesetz geforderten Minimierung von Gesundheitsgefährdungen für die Beschäftigten und der Verfügbarkeit wirtschaftlich zu betreibender Heizsysteme (i. d. R. Strahlungsheizungen) in Verbindung mit gut abdichtenden und sich schnell öffnenden bzw. schließenden Torsystemen hat der Unterausschuss „Arbeitsstätten und Ergonomie“ des LASI Grundsätze für die Beheizung von Hallen erarbeitet. Diese sind in der 32. Sitzung des LASI im Jahr 1998 bestätigt worden. Im Grundsatz sind danach auch größere Hallen bzw. Teilbereiche dieser Hallen während der kalten Jahreszeit zu beheizen, wenn sich in diesen Hallen ständige Arbeitsplätze befinden. Wie der im Anhang abgedruckten Empfehlung zu entnehmen ist, gibt es jedoch auch Ausnahmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2004.03.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-03-01 |
Seiten 132 - 134
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