In zahlreichen Beiträgen der letzten Jahre wurden das Arbeitsstättenrecht sowie der Bereich der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR „A“) unter verschiedensten Aspekten beleuchtet. Die Bauplanung spielte dabei ebenso eine Rolle wie die Barrierefreiheit. Noch nicht beleuchtet wurde dagegen die Frage nach der Beseitigung von Barrieren, die das Recht selbst errichtet und welche Maßnahmen eventuell erforderlich wären, das „Normengebäude“ mit seinen zahlreichen Ebenen sowie Zu- und Abgängen für den Anwender barrierefrei und damit – im übertragenen Sinne – noch sehr viel leichter zugänglich zu machen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.07.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-08-01 |
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