Der Komplex des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes unterscheidet vier Schutzziele, die zwar eine Rangfolge festlegen, nämlich (1.) Verhinderung einer Brandentstehung (Brandverhütung) vor (2.) Verhinderung der Brandausbreitung (Begrenzung Brandausbreitung) vor (3.) Gewährleistung einer schnellen und wirksamen Brandbekämpfung (abwehrender Brandschutz) vor (4.) Schutz vor den von Bränden ausgehenden Gefahren (Sicherung der Evakuierungswege) sie bilden aber ein geschlossenes System, in dem alle Schutzziele gleichrangig zu betrachten sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2011.12.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-12-01 |
Seiten 582 - 583
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