Daraus resultiert die Frage nach der zulässigen Dauer und dem zulässigen Ausmaß der Schallexposition, das heißt, nach der Einhaltung der Auslösewerte und der maximal zulässigen Expositionswerte aus der auch für Musiker geltenden Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Das Gehör der Musiker muss analog zu dem der Industriearbeiter geschützt werden. Trotzdem gibt es Unterschiede, die insbesondere für Mitglieder klassischer Orchester den Schutz des Gehörs erschweren. Eine neu veröffentlichte Präventionsleitlinie zum Thema bietet Hilfestellung für betroffene Musiker und Unternehmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2013.12.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-12-03 |
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