In den Jahren 2007 und 2008 findet eine bundesweite Präventionskampagne „Haut“ statt. Unter einer Dachkampagne werden mehr als 100 so genannte Trägerkampagnen durchgeführt. Träger sind alle gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen der öffentlichen Hand, die landwirtschaftliche Sozialversicherung, eine Reihe von AOKen und Betriebskrankenkassen sowie entsprechende Spitzenverbände. Bei einer derart breit angelegten Kampagne zum Hautschutz ist zu hoffen, dass auch möglichst viele Diskussionen und Aktionen angestoßen werden. Denn im Gegensatz zu anderen Persönlichen Schutzausrüstungen, bei denen bereits gewachsene und bewährte Normen im europäischen (CEN) oder sogar weltweiten Bereich (ISO) bestehen, ist die Erkenntnislage zur Eignung und zum „Einsatz von Hautschutzmitteln am Arbeitsplatz“ noch nicht so stark ausgeprägt. Insofern ist es nahe liegend, dass es zu einer Reihe von Fragen auch unterschiedliche Auffassungen und Standpunkte innerhalb der Fachwelt gibt. Im nachfolgenden Fachartikel werden in den Teilen 1 und 2 wichtige Grundfragen zu „Hautschutzmitteln am Arbeitsplatz“ aufgegriffen und Antworten aufgezeigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2007.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-03-12 |
Seiten 128 - 129
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