Viele Partikelfilter oder partikelfiltrierende Halbmasken erfüllen bezüglich ihrer Schutzwirkung nicht alle Anforderungen der PSA-Richtlinie, obwohl sie auf der Grundlage gültiger europäischer Normen geprüft und zertifiziert wurden. Die Französische Regierung hatte deshalb ein Schutzklauselverfahren vor der Europäischen Kommission eingeleitet, was auch zu einer Rücknahme der Normen führte. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dieser Sachlage für Hersteller/ Lieferer und Benutzer von Partikelfiltern oder partikelfiltrierenden Halbmasken? In den nachstehenden Ausführungen werden auf diese Fragen Antworten gegeben!
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2007.01.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-01-12 |
Seiten 22 - 23
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