Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurden auf der Basis von UN-Empfehlungen Maßnahmen zur Sicherung gegen mögliche terroristische Gefahren in ein neues Kapitel 1.10 ADR/ RID (ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße; RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter) aufgenommen. Alle an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Personen müssen entsprechend ihrer Verantwortlichkeiten die in diesem Kapitel aufgeführten Vorschriften für die Sicherung beachten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2013.04.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-04-03 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: