Die Gefahrstoffverordnung definiert Arbeitsplatzgrenzwerte „für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind.“
Die mit der Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte erreichbare Sicherheit wird nur mit den Worten „im Allgemeinen“ grob umrissen. In Anlehnung an die üblichen statistischen Irrtumswahrscheinlichkeiten könnte man an 99 % oder 99,9 % Sicherheit denken.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2013.12.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-12-03 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: