Die neue Arbeitsstättenverordnung hat nur 8 Paragraphen. Die konkreten Anforderungen finden sich im Anhang (den man leichter ändern und anpassen kann, als die Verordnung selbst). Mit den allgemein formulierten Schutzzielen erhalten die Arbeitgeber deutlich mehr Spielraum, welche Maßnahmen sie ergreifen wollen. Diese neue Freiheit ist verbunden mit erhöhter Eigenverantwortung. Die Möglichkeit, im Einzelfall eine eigene Lösung suchen zu dürfen, ist gut. Aber für den Regelfall sind bekannte Maßnahmen unverzichtbar. Deshalb werden zu den Nummern des Anhanges Arbeitsstättenregeln mit konkreten Zahlenwerten erlassen. Diese Regeln gestatten die Vermutung, dass man mit ihrer Einhaltung das Richtige im Sinne der Verordnung getan hat. Und bis die neuen Arbeitstätten-Regeln alle erschienen sein werden liegen ja noch die alten Arbeitstätten-Richtlinien zur Orientierung vor.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2009.10.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-10-26 |
Seiten 462 - 465
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: