Steharbeit ist nicht immer angenehm, aber manchmal nicht zu umgehen und keineswegs von vornherein ungünstiger als ständiges Sitzen. Steharbeit hat gegenüber der Arbeit im Sitzen sogar einige Vorteile: größerer Aktionsraum vorhanden, größerer Muskelkräfte einsetzbar und höhere Beweglichkeit am Arbeitsplatz möglich. Aber auch Steharbeitsplätze müssen ergonomisch gestaltet werden, was für Sitzarbeitsplätze längst selbstverständlich zu sein scheint. Ein hoher Prozentsatz der Beschäftigten steht beim Arbeiten mehr oder weniger lange, z. B. in Handwerksberufen (Malerarbeiten, Bäckereien, Friseurhandwerk), in Küchen und Restaurants, bei der Maschinenbedienung, an Tankstellen und auf Wochenmärkten oder in Heil- und Pflegeberufen. Spezielle Bestimmungen für Steharbeit fehlen im deutschen Arbeitsschutzrecht, soweit Steharbeit nicht mit dem Heben oder Tragen schwerer Lasten verbunden ist. Nun liegt eine LASI-Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei andauernder Steharbeit vor, die typische Gestaltungsdefizite aufzeigt und mit praktischen Fragebögen die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung von Steharbeitsplätzen unterstützt. Der Auszug zeigt, dass die Probleme, die bei Steharbeit auftreten können, nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. LV 50 kann unter http://lasi.osha.de_Publikationen_LASI-Veröffentlichungen heruntergeladen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2010.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-04-06 |
Seiten 186 - 187
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