Belastungen durch unerwünschte Geräusche oder Sprache können vor allem durch eine frühzeitige Berücksichtigung von Schallschutz und Raumakustik bei der Planung von Büroräumen minimiert werden. Dabei werden die akustischen Eigenschaften der geplanten Arbeitsräume durch entsprechende akustische Kenngrößen beschrieben, die jedoch häufig nicht allen am Planungs- und Entscheidungsprozess Beteiligten in ausreichendem Maße geläufig sind.
Zur Unterstützung bei der Planung von Büroräumen als auch zur generellen Sensibilisierung für eine sachgerechte akustische Planung wurden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rundfunktechnik (IRT) Auralisationen von Büroräumen entwickelt, welche die akustische Situation in unterschiedlichen Bürotypen und die Wirkung verschiedener akustischer Gestaltungsmaßnahmen hörbar machen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-05-28 |
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