Bauordnungs- und arbeitsschutzrechtliche Anforderungen an den Brandschutz in Arbeitsstätten sollen u.a. der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und die (Selbst-) Rettung von Beschäftigten im Brandfall ermöglichen. Für den Betrieb bestehender Arbeitsstätten muss der Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung bewerten, ob der Grundgedanke des Personenschutzes nicht nur mit den baulichen Gegebenheiten, sondern auch mit den konkreten anlagentechnischen und betrieblich-organisatorischen Maßnahmen ausreichend gewährleistet ist. Der Beitrag stellt den Anlass, die Zielsetzung und die Anforderungen zur Anpassung brandschutztechnischer Maßnahmen an veränderte Rechtsgrundlagen von Bauordnungs- und Arbeitsschutzrecht kritisch gegenüber.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2017.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-03-30 |
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