Inhalt » Archiv » Ausgabe 12/2008 » Wendezeiten sind nicht immer Pausenzeiten / Keine Unfallrente für Raser

Wendezeiten sind nicht immer Pausenzeiten / Keine Unfallrente für Raser

Ein kommunales Nahverkehrsunternehmen hatte in den Dienstplänen seiner Busfahrer jeweils die gesamte Zeit zwischen der Ankunft an der Endhaltestelle und der nächsten Abfahrt entweder als Wendezeit oder als Pause ausgewiesen.
Die Pausenzeiten betrugen überwiegend zwischen 10 und 15 Minuten. Bei Verspätungen konnten die Pausen nicht eingehalten werden. Die Busfahrer hatten während der ausgewiesenen Pausenzeiten erforderlichenfalls Fahrgästen Zutritt zum Bus zu gewähren und Fahrscheine zu verkaufen.

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