Inhalt » Archiv » Ausgabe 02/2004 » Vertrauensarbeitszeit – Betriebsrat hat Auskunftsrecht

Vertrauensarbeitszeit – Betriebsrat hat Auskunftsrecht

Ein Betriebsrat verlangte vom Arbeitgeber bezüglich der sogenannten AT-Mitarbeiter (Angestellte mit übertariflichem Gehalt) monatliche Auskunft über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, ferner über Unter- und Überschreitungen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit sowie die Vorlage der Aufzeichnungen nach § 16 Abs. 2 ArbZG über Verlän gerungen der täglichen Arbeitszeit auf mehr als 8 Stunden.

Seite 92

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SISdigital.de/SIS.02.2004.092

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