Jedes Unternehmen ist durch die vom Staat erlassenen arbeitsschutzspezifischen Gesetze und der von den zuständigen Um auf aktuelle Arbeitsschutzbelange bei der Anwendung der Baustellenverordnung reagieren und transparente und praxisnahe Regelungen schaffen zu können, wurde 1999 vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) eingerichtet.
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