Inhalt » Archiv » Ausgabe 12/2009 » Nur ermächtigte Stellen dürfen Erste Hilfe lehren

Nur ermächtigte Stellen dürfen Erste Hilfe lehren

Nach § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber nicht nur die erforderlichen Maßnahmen der Ersten Hilfe einzuleiten, sondern auch Beschäftigte zu benennen, die im Unternehmen in Notfällen die Erstversorgung wahrnehmen. Um diese Aufgabe sachgerecht zu erfüllen, nehmen jedes Jahr ca. 850.000 Versicherte an einer von den Berufsgenossenschaften bzw. Unfallversicherungsträgern finanzierten Aus- und Weiterbildung in der Ersten Hilfe teil. Die Wahrnehmung solch eines verantwortungsbewussten, unter Umständen sogar lebensrettenden, Einsatzes im Betrieb, setzt eine qualitativ hochwertige Durchführung der Ersthelfer-Schulungen voraus.

Seiten 574 - 575

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SISdigital.de/SIS.12.2009.574

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