Inhalt » Archiv » Ausgabe 01/2009 » Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz – Betriebszweck hat Vorrang / Keine krankheitsbedingte Kündigung nach häufigen Arbeitsunfällen

Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz – Betriebszweck hat Vorrang / Keine krankheitsbedingte Kündigung nach häufigen Arbeitsunfällen

Ein am Roulette-Tisch einer Berliner Spielbank beschäftigter Croupier verlangte von seiner Arbeitgeberin, ihm während seines Dienstes im Spielsaal einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Er machte geltend, er leide an chronischer Bronchitis, Entzündungen der Augenschleimhäute sowie Schwellungen der Nasenschleimhäute verbunden mit Luftnot und Schweißausbrüchen sowie einer starken Herz-Kreislauf-Belastung am Arbeitsplatz.

Seite 41

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SISdigital.de/SIS.01.2009.041

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