Inhalt » Archiv » Ausgabe 10/2007 » Marktüberwachung bei Verbraucherprodukten und technischen Arbeitsmitteln

Marktüberwachung bei Verbraucherprodukten und technischen Arbeitsmitteln

Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz regelt umfassend das Inverkehrbringen von Verbraucherprodukten und technischen Arbeitsmitteln, gilt aber zugleich auch für überwachungsbedürftige Anlagen. Für den Vollzug dieses Gesetzes in Mecklenburg-Vorpommern waren im Berichtszeitraum die Ämter für Arbeitsschutz und technische Sicherheit zuständig. In erster Linie ist die Marktüberwachung in M-V – unter Beachtung der Vorgaben aus dem GPSG – auf den Handel ausgerichtet. Ursächlich hierfür ist, dass es insgesamt gesehen nur wenige Hersteller, Bevollmächtigte und Einführer im Land gibt.

Seiten 461 - 463

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SISdigital.de/SIS.10.2007.461

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