Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber abzuleiten, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann z. B. sein, dass Schutzkleidung getragen werden muss. Schutzkleidung zählt zur persönlichen Schutzausrüstung. Sie schützt beispielsweise vor mechanischen (Erfasst werden von beweglichen Teilen), thermischen (Hitze, Kälte) oder chemischen Einwirkungen. Ausführliche Erläuterungen zur Schutzkleidung und ihrer Benutzung finden Sie in der DGUV Regel 112-189 – Benutzung von Schutzkleidung (publikationen.dguv.de).
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-02 |
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