Die Elternzeit für die Mutter beginnt frühestens nach dem Mutterschutz (also acht Wochen nach der Entbindung). Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vorher beim Arbeitgeber angemeldet werden. Der Anspruch auf 45 Stunden (Ganztagesplatz) bleibt für den 5-jährigen Sohn bestehen, unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis, der Arbeitszeit, der Elternzeit oder anderen Lebenssituationen. In Absprache mit der Kitaleitung ist eine reduzierte Stundenzahl von 35 Std. bzw. 25 Std. möglich. Die Verteilung der Wochenstunden obliegen allerdings dem pädagogischen Konzept bzw. den Vorgaben der Kita.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.05.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-05-02 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: