Inhalt » Archiv » Ausgabe 09/2006 » Kein gesetzlicher Anspruch auf Sonn- und Feiertagszuschläge

Kein gesetzlicher Anspruch auf Sonn- und Feiertagszuschläge

Ein Arbeitnehmer war als Tankwart im Schichtdienst beschäftigt. Sein Dienstplan sah regelmäßig auch Sonn- und Feiertagsarbeit vor. Als das Arbeitsverhältnis beendet wurde, kam es zum Streit über angeblich noch offene Lohnforderungen. Unter anderem beanspruchte der Arbeitnehmer noch Zuschläge für die von ihm geleistete Sonn- und Feiertagsarbeit. Zur Begründung bezog er sich auf § 11 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes – ArbZG.

Seite 421

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SISdigital.de/SIS.09.2006.421

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