Inhalt » Archiv » Ausgabe 01/2010 » Integration psychischer Belastungen in die Beratungs- und Überwachungspraxis der Arbeitsschutzbehörden der Länder

Integration psychischer Belastungen in die Beratungs- und Überwachungspraxis der Arbeitsschutzbehörden der Länder

Gesetze und Verordnungen sind verbindlich und können mit den darin enthaltenen Bußgeld- und Strafvorschriften durchgesetzt werden. Da Gesetze und Verordnungen im wesentlichen das Schutzziel benennen, enthalten sie eine Reihe von unbestimmten Rechtsbegriffen. Diese werden in nachgeordneten Regeln der Technik erläutert, BG-Informationen und DIN-Normen, um nur zwei Beispiele zu nennen. Regeln der Technik sind nicht verbindlich, sondern haben nur empfehlenden Charakter. Eine gewisse Ausnahme bilden die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebenen Regeln, z. B. die Regeln für Arbeitsstätten ASR. Sie haben „Vermutungswirkung“, d. h. der Arbeitgeber darf davon ausgehen, dass er die Vorschriften der übergeordneten Gesetze und Verordnungen richtig umgesetzt hat, wenn er sich an diese Regeln hält. Er hat aber auch die Möglichkeit, mit anderen Mitteln die gleiche Sicherheit zu erreichen.

Seiten 30 - 31

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SISdigital.de/SIS.01.2010.030

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