Inhalt » Archiv » Ausgabe 10/2006 » Geänderte TRBA 250 verpflichtet zum Einsatz sicherer Instrumente / Wichtige technische Regeln zur Berufssicherheit beschlossen

Geänderte TRBA 250 verpflichtet zum Einsatz sicherer Instrumente / Wichtige technische Regeln zur Berufssicherheit beschlossen

Nadelstichverletzungen keine Chance geben

Im Juli 2006 erschien im Bundesarbeitsblatt eine Änderung und Ergänzung der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“. Dabei änderte sich der Abschnitt 4.2.4 der TRBA, der sich mit dem Schutz der Beschäftigten vor Nadelstichverletzungen befasst.

Seiten 458 - 459

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SISdigital.de/SIS.10.2006.458

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