Die Bundesregierung erlässt die Arbeitsschutzgesetze, die Länder vollziehen sie und die Unfallversicherungsträger kooperieren (neben der Gewährung von Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalles) bei der Beratung und Aufsicht ihrer Mitgliedsbetriebe mit den Arbeitsschutzbehörden. Um diese Arbeitsteilung erfolgreich zu gestalten und eine gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie umzusetzen, wurde 2008 die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) eingerichtet. Sie entwickelt die gemeinsamen Arbeitsschutzziele als Grundlage für ein abgestimmtes Handeln. Das Arbeitsschutzforum, einer Art Fachkonferenz, über das hier berichtet wird, berät die NAK.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-01-01 |
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