Die Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) regelt neben den Verboten für bestimmte besonders gefährliche Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse auch das an Bedingungen gebundene erlaubte Inverkehrbringen. Hierbei werden, je nachdem, ob es sich um gewerbliche oder private Abnehmer handelt, der Groß- und der Einzelhandel unterschieden.
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