Im Februar 2014 hat der Kernprozess des GDA-Arbeitsprogrammes ORGA begonnen. Im September folgte das GDA-Arbeitsprogramm MSE. Kernprozesse sind bei beiden Programmen die Überprüfung der Betriebe vor Ort. Große Bedeutung kommt bei allen Arbeitsprogrammen der Arbeitsschutzorganisation zu. Für jeden Arbeitgeber gehört es zu den Grundpflichten, gemäß Arbeitsschutzgesetz eine geeignete Organisation aufzubauen. Es werden somit klare Strukturen gefordert, die den Aufbau und den Ablauf der Organisation des Betriebes darstellen. Weiterhin sind notwendige personelle und finanzielle Ressourcen für den Arbeitsschutz bereitzustellen. Alle Prozesse des Betriebes sind zu integrieren und dabei die Führungskräfte und die Beschäftigten einzubinden. Bei der Umsetzung dieser Grundpflicht sind bestimmte Grundsätze zu beachten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.05.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-05-02 |
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