Mit der OStrV (Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen wurde die EG-Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung in nationales Recht umgesetzt. Sie ist am 19. Juli 2010 verabschiedet und am 27. Juli 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie gilt seit dem Tage der Veröffentlichung.
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