Inhalt » Archiv » Ausgabe 09/2005 » Deklarationspflicht von Parfüminhaltsstoffen – rechtliche Änderungen bei Hautschutzmitteln

Deklarationspflicht von Parfüminhaltsstoffen – rechtliche Änderungen bei Hautschutzmitteln

Duftstoffe werden kosmetischen Produkten und Hautschutzmitteln zugesetzt um die Anwendung des Produktes angenehm zu machen und die Verbraucherakzeptanz zu erhöhen. Diese so genannten Parfüms können aus einer großen Palette (über 2000) unterschiedlicher natürlicher, naturidentischer oder künstlicher Riechstoffe zusammengesetzt sein. Enthält ein Produkt Duftstoffe, so sind diese mit dem Begriff „Parfum“ in der Inhaltsstoffdeklaration des Produktes aufzuführen, unabhängig von Art, Anzahl und Konzentration der enthaltenen Riechstoffe.

Seite 378

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SISdigital.de/SIS.09.2005.378

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