Inhalt » Archiv » Ausgabe 02/2009 » Berufsgenossenschaft leistet auch für Arbeitsunfall bei Absicherung einer Unfallstelle / Verletzung auf der Baustelle des Sohnes – BG muss Vater entschädigen

Berufsgenossenschaft leistet auch für Arbeitsunfall bei Absicherung einer Unfallstelle / Verletzung auf der Baustelle des Sohnes – BG muss Vater entschädigen

Ein Arbeitnehmer benutzte für die Fahrt von einer Baustelle zur Betriebsstätte seines Arbeitgebers die Autobahn. An dem Wagen platzte ein Hinterreifen. Das Fahrzeug schleuderte gegen die Leitplanke und blieb auf der rechten Standspur liegen. Der Arbeitnehmer wurde verletzt. Er verließ das Fahrzeug und wollte zur Absicherung der Unfallstelle das Warndreieck aus dem Kofferraum nehmen. Dabei fiel ihm nach eigenen Angaben der Kofferraumdeckel auf die linke Hand. Infolgedessen entzündete sich sein linker Ringfinger, der schließlich amputiert werden musste.

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