Inhalt » Archiv » Ausgabe 02/2008 » Arbeiten trotz Krankheit gefährdet Versicherungsansprüche / Keine Kündigung wegen Ablehnung unzumutbarer Mehrarbeit

Arbeiten trotz Krankheit gefährdet Versicherungsansprüche / Keine Kündigung wegen Ablehnung unzumutbarer Mehrarbeit

Nach dem Ergebnis einer Umfrage der Bertelsmann-Stiftung haben im Jahr 2006 in Deutschland 71 % der Beschäftigten mindestens einmal gearbeitet, obwohl sie sich krank fühlten. Fast ein Drittel ging sogar gegen den Rat eines Arztes zur Arbeit. Vor allem Pflichtgefühl und Rücksichtnahme auf die Arbeitsbelastung der Kolleginnen und Kollegen veranlasste die Erkrankten, am Arbeitsplatz zu erscheinen. Dass dieses Verhalten nicht nur in gesundheitlicher Hinsicht unvernünftig ist, sondern auch finanzielle Probleme nach sich ziehen kann, zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs – BGH – vom 18.7.2007 (IV ZR 129/06).

Seite 85

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SISdigital.de/SIS.02.2008.085

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