FÜR DIE PRAXIS
Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung LASI-Veröffentlichung – LV 45 – Auszug
Dr. habil. Roland Pangert
Chemie ist das, was stinkt und kracht. Der studentische Spottvers greift entschieden zu kurz, wenn es um Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung von 2005 geht. Natürlich können Gefahrstoffe explosionsgefährlich sein und stinken. Aber sie können auch giftig, ätzend, reizend, sensibilisierend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd oder umweltgefährlich sein. Selbst Stoffe, denen keine gefährlichen Eigenschaften zugeordnet werden müssen, die aber aufgrund ihrer Eigenschaften eine Gefährdung für die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten darstellen können, müssen zukünftig mit in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden. Beispiele für derartige Wirkungen sind z. B. die Erstickungsgefahr durch Stickstoff oder Kohlendioxid, Hautschädigung durch tiefkalt flüssige Gase oder bei Feuchtarbeit mit Wasser, Explosionsgefahr beim Umgang mit Feinstäuben, z. B. so harmlosen Stoffen wie Mehl.
(Seite 134 - 135)
Stichworte: Aus dem LASI
Freier Download für Abonnenten (Zeitschrift und eJournal)
Sie sind bereits Kunde? Dann loggen Sie sich bitte mit Ihrer myESV-Zugangskennung ein. Ihr Ticket erhalten Sie per E-Mail beim
Abo-Vertrieb oder per Fax unter 030/25 00 85-275.
Kauf für Nichtabonnenten
Wenn Sie kein Abonnent von sicher ist sicher - Arbeitsschutz aktuell sind, stehen Ihnen hier die Beiträge der Zeitschrift einzeln zum Kauf zur Verfügung.
Informieren Sie sich freundlicherweise auch über das günstige
Abonnement
*) Der Preis beinhaltet bereits die gesetzliche MwSt. von 19%.
Lieferkosten werden nicht berechnet, es wird lediglich eine Verfügungspauschale in Höhe von EUR (D) 4,95 für die vierteljährlich erstellte Sammelrechnung fällig.
Lieferkosten werden nicht berechnet, es wird lediglich eine Verfügungspauschale in Höhe von EUR (D) 4,95 für die vierteljährlich erstellte Sammelrechnung fällig.

