sicher ist sicher – Arbeitsschutz aktuell

Überblick zu den aktuellen Erleichterungen beim Gefahrguttransport

Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße – das ADR – wird alle 2 Jahre fortgeschrieben. Da das deutsche Gefahrgut-Transportrecht den internationalen Bestimmungen angeglichen werden muss, ändern sich im Abstand von jeweils 2 Jahren die deutschen Gefahrgut- Vorschriften. Die aktuelle deutsche Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn – GGVSE 2005 – hat im Januar 2005 das internationale ADR 2005 in Kraft gesetzt. Wegen des Zwangs zu europäischer Harmonisierung der Vorschriften musste auch die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung geändert werden: GGAV 2005.

Seiten 434 - 439

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SISdigital.de/SIS.10.2005.434