Überblick zu den aktuellen Erleichterungen beim Gefahrguttransport
Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße das ADR wird alle 2 Jahre fortgeschrieben. Da das deutsche Gefahrgut-Transportrecht den internationalen Bestimmungen angeglichen werden muss, ändern sich im Abstand von jeweils 2 Jahren die deutschen Gefahrgut- Vorschriften. Die aktuelle deutsche Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn GGVSE 2005 hat im Januar 2005 das internationale ADR 2005 in Kraft gesetzt. Wegen des Zwangs zu europäischer Harmonisierung der Vorschriften musste auch die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung geändert werden: GGAV 2005.
Seiten 434 - 439
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SISdigital.de/SIS.10.2005.434