sicher ist sicher – Arbeitsschutz aktuell

Hinweise zur Aufsichtspflicht in der Berufsausbildung

Bei den Lehrausbildern in der berufspraktischen Ausbildung gibt es nach den Erfahrungen immer wieder Unsicherheiten im Umgang mit ihrer Aufsichtspflicht über die Auszubildenden.

– Was ist eigentlich Aufsicht?
– Wie weit hat Aufsicht zu gehen? Heißt Aufsichtspflicht ständige Anwesenheit vor Ort?
– Wie komme ich meiner Aufsichtspflicht nach, wenn ich als Lehrausbilder mehrere Ausbildungsstätten gleichzeitig zu beaufsichtigen habe?
– Was ist zu tun, wenn Verdacht auf Alkohol- oder Suchtmittelkonsum beim Auszubildenden besteht?

Seiten 14 - 15

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SISdigital.de/SIS.01.2005.014