sicher ist sicher – Arbeitsschutz aktuell

Aus der KomNet-Wissensdatenbank
Zum Schwerpunktthema Persönliche Schutzausrüstung

Wenn der Hersteller der Sicherheitsschuhe in seiner Informationsbroschüre nach Anhang I Nr. 1.4 der Richtlinie für Persönliche Schutzausrüstungen (PSA-RL 89/686/EWG) das Montieren von Spikes (Schneeketten) unter seinen Sicherheitsschuhen gestattet bzw. zulässt und dies Bestandteil der Baumusterprüfung ist, dann ist dies erlaubt, ohne dass die Baumusterprüfung ihre Gültigkeit verliert.